Revolution statt Evolution


Neue Antriebsarten, neue Designs, neues Zeitalter.
Mit dem Aufschwung der E-Autos beginnt eine neue Ära der Elektromobilität.
Spüren auch Sie die elektrisierende Performance.
Erleben Sie alltagstaugliche Reichweiten und bilanziell CO2-neutrale Mobilität1.
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Die Zukunft steht bereit. Also steigen Sie ein.


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1CO2-Emissionen werden, soweit möglich, unmittelbar bei Volkswagen vermieden und reduziert. Vorlieferenten werden entsprechenden zu Vermeidung und Reduktion verpflichtet. CO2 Emissionen, die bei VW und durch entsprechende Verpflichtungen in der Lieferantenkette nicht vermieden und reduziert werden können, werden in gleicher Höhe durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

2Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 17.12.2023.Die tatsächliche Höhe der Fördersätze ändert sich je nachdem, ob das Fahrzeug ein
Batterieelektro- bzw.  Brennstoffzellenfahrzeug ist und hängt außerdem von dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs, der Mindesthaltedauer, sowie der möglicherweise vorhandenen Leasingdauer ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen und eine Liste der aktuell förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf www.bafa.de oder erhalten Sie bei uns.

3Gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis 31.12.2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs, wird jedoch längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

4Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000,- € wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000,- € oder von Plug-In-Hybriden, welche die Voraussetzungen erfüllen, wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.


Die in den Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.