Jetzt elektrisch fahren und von staatlicher Förderung profitieren:

Ab 2026 fördert der Staat den Umstieg auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge erneut. Ob Kauf oder Leasing, der Einstieg in die Elektromobilität wird finanziell unterstützt und lohnt sich mehr denn je.
Lassen Sie sich jetzt beraten, finden Sie Ihr passendes E-Fahrzeug und sichern Sie sich je nach Einkommen eine Förderung von bis zu 6.000,- €.⁵

Weitere Informationen, wie Sie die Förderung beantragen und in welcher Höhe dies für Sie möglich ist, finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.


Revolution statt Evolution


Neue Antriebsarten, neue Designs, neues Zeitalter.
Mit dem Aufschwung der E-Autos beginnt eine neue Ära der Elektromobilität.
Spüren auch Sie die elektrisierende Performance.
Erleben Sie alltagstaugliche Reichweiten und bilanziell CO2-neutrale Mobilität1.
Und das alles zu attraktiven Preisen.


Die Zukunft steht bereit. Also steigen Sie ein.

Für jeden was dabei

Ob Hybrid oder vollelektrisch, ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, ob Leasing oder Finanzierung - Knubel bietet viele Möglichkeiten, damit auch Sie bald Ihren neuen Traumwagen fahren können.
 

Entdecken Sie unsere Angebote der E-Mobilität

E- und Hybridmodelle in der Fahrzeugsuche                


 

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Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht: 

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1CO2-Emissionen werden, soweit möglich, unmittelbar bei Volkswagen vermieden und reduziert. Vorlieferenten werden entsprechenden zu Vermeidung und Reduktion verpflichtet. CO2 Emissionen, die bei VW und durch entsprechende Verpflichtungen in der Lieferantenkette nicht vermieden und reduziert werden können, werden in gleicher Höhe durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

2Die Auszahlung erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 17.12.2023.Die tatsächliche Höhe der Fördersätze ändert sich je nachdem, ob das Fahrzeug ein
Batterieelektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeug ist und hängt außerdem von dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs, der Mindesthaltedauer, sowie der möglicherweise vorhandenen Leasingdauer ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen und eine Liste der aktuell förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf www.bafa.de oder erhalten Sie bei uns.

3Gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis 31.12.2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs, wird jedoch längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

4Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000,- € wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 100.000,- € oder von Plug-In-Hybriden, welche die Voraussetzungen erfüllen, wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.


⁵Rechtlicher Hinweis zur staatlichen Förderung
Die dargestellten Informationen zur staatlichen Förderung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Zusage dar. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, hängt von den jeweils geltenden Förderbedingungen des Bundes sowie von den persönlichen Voraussetzungen der Antragsteller ab, insbesondere von Einkommen, Haushaltskonstellation und Fahrzeugtyp. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich durch den Kunden über die vorgesehenen Stellen des Bundes. Wir übernehmen keine Gewähr für die Bewilligung, die Höhe oder den Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung.


Die in den Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Übersicht der aktuell verfügbaren Modelle und Ausstattungen.