Viele Automobilhersteller bieten Neuwagen in anderen EU-Ländern deutlich günstiger an als in Deutschland. Machen Sie sich diese Preisvorteile zu Nutze und sparen Sie beim Autokauf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Erwerb eines EU-Fahrzeugs. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
 

Was sind eigentlich EU-Fahrzeuge?

EU-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die für den ausländischen Markt innerhalb der EU gedacht sind. Diese Fahrzeuge werden von uns bei Lieferanten im europäischen Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt. Bei Fahrzeugen, die für den Verkauf im Ausland gedacht waren, jedoch nach dem Verkauf wieder nach Deutschland zurückgeführt wurden spricht man auch von Reimporten.

Unten finden Sie weitere Infos zu EU-Fahrzeugen.


Mehr Fakten zu EU-Fahrzeugen:

Warum kann ich EU-Fahrzeuge günstiger erwerben?

Ein Grund sind die unterschiedlichen Steuersätze der EU-Länder. Diese sind in vielen Staaten nämlich deutlich höher als in Deutschland. Während für den Endverbraucher in einem EU-Land beispielsweise eine Mehrwertsteuer von 25 % und bei der Zulassung eines Neuwagens zusätzlich eine Luxussteuer fällig wird, zahlen wir bei Einfuhr des Fahrzeugs nach Deutschland lediglich den jeweils gültigen deutschen Mehrwertsteuersatz. Ein weiterer Grund für abweichende Neuwagenpreise in den Ländern der EU ist die abweichende Kaufkraft. In einigen Ländern der EU, in denen die Löhne deutlich niedriger sind als in Deutschland, passen die Autohersteller auch ihre Netto-Neuwagenpreise an. So ist es möglich, im europäischen Ausland ein Auto mit identischer oder oft sogar besserer Ausstattung zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben.
 

Erhalte ich eine volle Herstellergarantie wie für deutsche Neuwagen?

Unter einer Garantie versteht man im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung das freiwillige Versprechen des Fahrzeugherstellers, innerhalb des Garantiezeitraumes mögliche Defekte am Fahrzeug für den Kunden kostenlos zu reparieren. Die Garantie ist an die Garantiebedingungen (z.B. rechtzeitige Wartung des Fahrzeugs nach Herstellervorgaben) geknüpft, die der Hersteller festlegt. Die Herstellergarantie ist in allen europäischen Ländern gültig, der Fahrzeugbesitzer kann sich im Garantiefall an eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt seiner Fahrzeugmarke wenden.
 

Muss ich bei der Zulassung eines EU-Fahrzeuges was beachten?

Ihr EU-Fahrzeug erhalten Sie von uns zulassungsfertig oder gegen Gebühr auch schon mit Ihrem Wunschkennzeichen zugelassen. Mit Ihrem EU-Fahrzeug erhalten Sie alle notwendigen Dokumente, wie z. B. COC- Papier (Übereinstimmungsbescheinigung für den europäischen Markt), mit dem Sie das Fahrzeug problemlos in Deutschland zulassen können.
 

Ist die Qualität von EU-Fahrzeugen genauso gut wie von einem deutschen Neuwagen?

Die Qualität der EU-Fahrzeuge ist mit der von deutschen Neuwagen identisch, da sie an den gleichen Fertigungslinien montiert werden.
 

Verfügt mein EU-Fahrzeug über die gleiche Ausstattung wie ein deutscher Neuwagen?

Die Ausstattungen/Ausstattungspakete der EU-Fahrzeuge können abweichen, da diese für das jeweilige Land und deren Kaufkraft sowie der Kundenbedürfnisse angepasst sind. Da Sonderausstattungen in manchen Ländern zudem besonders hoch besteuert werden, verfügen bereits die Grundausstattungen über viele Extras.

Die Ausstattungen der Fahrzeuge für die unterschiedlichen EU-Länder legen die Fahrzeughersteller nach den Wünschen der Kunden in den jeweiligen Ländern fest. So haben Fahrzeuge, die z.B. für den italienischen, französischen oder skandinavischen Markt produziert wurden, oft eine erheblich bessere Ausstattung als vergleichbare Fahrzeuge, die für den deutschen Markt vorgesehen sind.

Die Ausstattung unserer Fahrzeuge finden Sie in der Ausstattungsbeschreibungen zum jeweiligen Fahrzeugangebot.
 

Wie komme ich an weitere Informationen?

Unsere geschulten Verkäufer sind Ihnen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen und der Zusammenstellung Ihres Wunschfahrzeuges behilflich.

 


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

* benötigte Angaben
1Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.