Jetzt einsteigen und zusätzlich sparen!

Genießen Sie alle Vorteile der E-Mobilität und profitieren Sie zusätzlich von exklusiven staatlichen Fördermaßnahmen für Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen1.

Vorteile und Ersparnisse der Elektromobilität

  • bis zu 9.000,- € Umweltbonus2
  • weitere Förderungen im Rahmen des Sozial & Mobil Förderprogramms1
  • zusätzliche Prämien durch den Verkauf von THG-Zertifikaten3
  • geringere Unterhaltskosten
  • reduzierte Dienstwagenbesteuerung4
  • Kfz-Steuerbefreiung5
  • nachhaltiges, exklusives und innovatives Image

Aktuelle Förderungen

  • Herstelleranteil des Umweltbonus2
  • staatlicher Umweltbonus inklusive Innovationsprämie des BAFA2
  • Prämie der Sozial & Mobil Förderung für Akteure im Gesundheits- und Sozialwesen1
  • Prämien durch den Verkauf von THG-Zertifikaten3

E-Mobilität für Ihre Flotte

E-Fahrzeuge bei Knubel zum Beispiel:

  • VW ID.3 (Stromverbrauch6 in kWh/100km: kombiniert 13,7 ; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++)
  • VW ID.4 (Stromverbrauch6 in kWh/100km: kombiniert 16,3 ; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++)
  • VW ID.5 (Stromverbrauch6 in kWh/100km: kombiniert 16,2 ; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++)


Melden Sie sich gerne einfach bei Ihrem Ansprechpartner Tobias Kerkeling per Mail an tobias.kerkeling@knubel.de oder unter 0251 / 92800-27.


1 Im Rahmen des Förderprogramms Erneuerbar mobil setzt das Bundesminesterium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil um. Dabei wird die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) von im Wirtschaftszweigklassifikation Q angehörigen Akteuren gefördert. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf www.erneuerbar-mobil.de oder auf Anfrage bei unseren Verkauf-Teams.
2 Der maximale Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (bis zu 6.000,- €) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn, sowie zu einem Drittel aus einer durch Volkswagen gewährten Prämie. Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die staatliche Innovationsprämie i.H.v. maximal 3.000,- € wird zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 angestrebt. Die tatsächliche Höhe der Fördersätze ändert sich je nachdem, ob das Fahrzeug ein Batterieelektro- bzw.  Brennstoffzellenfahrzeug oder von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug ist und hängt außerdem von dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs, der Mindesthaltedauer, sowie der möglicherweise vorhandenen Leasingdauer ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen und eine Liste der aktuell förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf www.bafa.de oder erhalten Sie bei uns.
3 Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) regelt die Verringerungen und den Ausgleich der verursachten Treibhausgasemissionen der Mineralölwirtschaft. Weitere Informationen zu den Hindergründen und dem Ablauf des THG-Quotenhandels finden Sie auf www.fairnergy.org oder bei uns.
4 Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000,- € wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000,- € oder von Plug-In-Hybriden, welche die Voraussetzungen erfüllen, wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.
5 Gemäß § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis 31.12.2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs, wird jedoch längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
6 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.