• Werkstatt-Ersatzwagen
  • Unfall-Ersatzwagen
  • Fahrschul-Ersatzwagen
  • Freie Fahrzeuganmietung für jeden Zweck

 

Ihre Ansprechpartner:



Eduard Fischer
E-Mail: eduard.fischer@knubel.de
Telefon: 0251 / 97131-370



Sultan Osmani
E-Mail: sultan.osmani@knubel.de
Telefon: 0251 / 97131-371

Wir bieten Ihnen:

  • Persönliche Betreuung
  • Schnell, flexibel und kurzfristig
  • Attraktive Konditionen in der Kurz- und der Langzeitmiete mit umfangreichen Inklusiv-Leistungen
  • Euromobil-Ersatzwagen in allen Standorten
  • Eine hochwertige und junge Fahrzeugflotte
  • Fuhrparklösungen für Unternehmen
  • Notdienst Verfügbarkeit durch Mobilitätsgarantie
  • Unfallersatzwagen für Kasko- und Haftpflichtschäden
  • Ersatzwagen für Ihren Serviceaufenthalt
  • u.v.m.

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Allgemeine Bedingungen

Mindestalter/Führerschein

Mieter und Fahrer eines Mietfahrzeuges müssen je nach Fahrzeuggruppe folgendes Mindestalter haben: Anmietung von Kleinwagen 19 Jahre, Mittelklasse 21 Jahre, ab obere Mittelklasse sowie Busse/Nutzfahrzeuge 25 Jahre. In jedem Fall ist eine Führerschein der Klasse 3 (alte Fahrerlaubnisklassen) bzw. Klasse B (neue Fahrerlaubnisklassen) notwendig, der seit mindestens einem Jahr gültig ist, oder eine entsprechende übersetzte ausländische Fahrerlaubnis. Bei Anmietung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3500 kg und Vorlage eines Führerscheines mit neuen Fahrerlaubnisklassen muss dieser mindestens die Klasse C1 ausweisen.

Versicherungsschutz

Die Mietpreise beinhalten eine Haftpflichtversicherung mit begrenzter Deckung von 100 Mio. €. Bei Personenschäden: 8 Mio € je geschädigte Person. Ebenfalls enthalten ist eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall. Die Mietpreise enthalten eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung von 1500 €. Jegliche Haftungsbeschränkung entfällt, insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Nichtbeachtung der zulässigen Durchfahrtshöhe und/oder -breite (§ 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVo). Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vermietbedingungen der Euromobil Autovermietung GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Das Angebot gilt nur in Zusammenhang mit einer Fahrzeuganmietung über Euromobil. Die Mietzeit für das Fahrzeugzubehör ist auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkt. Eine Rückgabe des gemieteten Zubehörs darf nur an die ausgebende Vermietstation und nur während der Öffnungszeiten erfolgen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung wird Anspruch auf Ersatz erhoben. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Bedingungen für mobile Navigationssysteme.